1. Reservierung: Gegen eine Reservierungsgebühr von € 200,- werden die
Hochzeitssäle per Bestätigung für Sie reserviert. Dieser Betrag wird bei der
Endabrechnung vom Gesamtbetrag abgezogen.
2. Stornobedingungen: Sollten Sie Ihre Feier mindestens 90 Tage vor dem
geplanten Termin stornieren, fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Die
Reservierungsgebühr verfällt in jedem Fall. Sollten Sie innerhalb der 90-Tage-Frist die Hochzeitsfeier stornieren, so wird eine Stornogebühr von € 15,- pro geplanten Hochzeitsgast verrechnet.
Stornierungen Ihrerseits werden nur schriftlich laut Poststempel akzeptiert.
3. Preise: Preise verstehen sich inkl. MwSt. Alle Preisänderungen vorbehalten.
4. Rechnungslegung: Die Gesamtrechnung ist zahlbar nach Erhalt ohne Abzug. Alle Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung
zwischen dem Veranstalter und der Geschäftsführung vom Landhotel
Reitingblick.
5. Kündigung durch den Vermieter: Die Geschäftsführung vom Landhotel
Reitingblick ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen das
Vertragsverhältnis aufzulösen, wenn die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind,
sowie im Falle von höherer Gewalt. Ein weiterer Kündigungsgrund ist das
Ausbleiben der Reservierungsgebühr. Der Veranstalter ist in keinem Fall zur
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
6. Haftung: Für Verlust oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen übernehmen wir keine Haftung. Für Beschädigungen an Einrichtungen oder Inventar oder deren Verlust, die beim Auf- und Abbau
und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
7. Musik: Da wir auch andere Hotelgäste beherbergen, ist die Musik um 02:00 Uhr (mit einer Toleranzgrenze von einer ½ Stunde) einzustellen.
8. Dekoration: Anbringen von Dekoration oder Ähnlichem ist nur mit
Zustimmung der Geschäftsleitung vom Landhotel Reitingblick gestattet. Falls gewünscht, unterstützen wir Sie gerne.
9. Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke: Dies ist nur nach
gesonderter Vereinbarung mit der Geschäftsleitung vom Landhotel
Reitingblick möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir für mitgebrachte
Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt (nach Vereinbarung) in
Rechung stellen.
10. Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird Leoben vereinbart.
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